Voraussetzungen für das Spikeball-Händlerprogramm
Anforderungen an autorisierte Spikeball-Händler
Um sich als autorisierter Spikeball-Händler zu qualifizieren und diesen Status zu behalten, muss Ihr Unternehmen diese Richtlinien für autorisierte Spikeball-Händler jederzeit einhalten
1. Aktuelle Unternehmensdaten pflegen und alle Standorte angeben, an denen Spikeball angeboten wird
Halten Sie die Unternehmensdaten korrekt und auf dem neuesten Stand und geben Sie während der gesamten Dauer Ihrer Vertriebspartnerschaft mit Spikeball alle Einzelhandelsstandorte an, die Spikeball-Produkte führen.
Als Verkaufsstellen kommen ausschließlich folgende Standorte in Frage: Ihre stationären Geschäfte, Ihre für den Online-Handel freigeschalteten Websites oder temporäre Verkaufsstellen (Veranstaltungen, Messen, Pop-up-Stores usw.).
2. Melden Sie den Abverkauf für physische Verkaufsstellen und E-Commerce-Websites
Wiederverkäufer müssen auf Anfrage Angaben zum Weiterverkauf nach Artikelnummer und zugelassener Verkaufsstelle vorlegen. Spikeball behält sich das Recht vor, eine Prüfung der Finanzunterlagen in Bezug auf Spikeball-Verkäufe oder die Geschäftsabläufe (Geschäftsführung) durchzuführen, um die Einhaltung dieser Richtlinie sicherzustellen.
3. Marken- und Markenrichtlinien von Spikeball
Wiederverkäufer müssen die Marken- und Markenrichtlinien von Spikeball einhalten und sich in allen Online-Werbematerialien und Verkaufsunterlagen als autorisierter Spikeball-Wiederverkäufer ausweisen.
Die Gründung von Unternehmen sowie die Registrierung von Domainnamen oder Benutzernamen in sozialen Medien, die Marken von Spikeball enthalten, sind strengstens untersagt. Um die Einhaltung der Richtlinien für autorisierte Wiederverkäufer von Spikeball sicherzustellen, dürfen Sie für alle Spikeball-Produkte ausschließlich genehmigte Marketingmaterialien verwenden.
4. Richtlinie zu den Mindestverkaufspreisen von Spikeball
Wiederverkäufer müssen ihre Verpflichtungen gemäß der MAP-Richtlinie von Spikeball kennen und einhalten.
5. Verkauf ausschließlich an Endverbraucher
Wiederverkäufer dürfen keine Großmengen an B2B-Kunden, Großhändler oder Spediteure/Dropshipper für andere Einzelhändler verkaufen. Wiederverkäufer dürfen ausschließlich an Ihre Endkunden verkaufen.
6. Verkaufen Sie Spikeball-Produkte nur in der Originalverpackung
Wiederverkäufer dürfen die Originalverpackung von Spikeball vor dem Weiterverkauf der Spikeball-Produkte in keiner Weise verändern. Das Entnehmen von Spikeball-Produkten aus der Verpackung und der Weiterverkauf dieser Produkte in einer anderen Verpackung oder unter einem anderen Namen ist strengstens untersagt.
7. Keine Bündelung von Spikeball-Produkten ohne vorherige Genehmigung
Wiederverkäufer dürfen Spikeball-Produkte in ihren Online-Sortimenten und Datenfeeds nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Spikeball mit neuen Artikelnummern versehen oder bündeln.
8. Verwirrung bei den Kunden
Der Wiederverkäufer darf keine Produkte, die nicht von Spikeball stammen, zusammen mit Spikeball-Produkten bewerben, vermarkten, ausstellen oder vorführen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass diese Produkte von Spikeball hergestellt, von Spikeball empfohlen oder mit Spikeball verbunden sind.
9. Verkaufen Sie ausschließlich auf zugelassenen Einzelhandels-Websites
Wiederverkäufer dürfen Bestellungen ausschließlich über öffentlich zugängliche, E-Commerce-fähige Webseiten entgegennehmen, die auf genehmigten Websites gehostet werden, die sich im Besitz Ihres Unternehmens befinden und von diesem betrieben werden.
Der Verkauf über Websites von Drittanbietern (eBay, Amazon, Alibaba usw.), über Drop-Shipping-Konten (Buy.com, Newegg.com, Overstock.com usw.), über Kleinanzeigenportale (Craigslist.com, Facebook Marketplace usw.) oder über Direktnachrichten in Foren ist strengstens untersagt.
10. Sicherstellung der PCI-Konformität
Wiederverkäufer müssen die PCI-Konformität für alle zugelassenen, für den Online-Handel freigegebenen Websites sicherstellen, die sich im Besitz Ihres Unternehmens befinden und von diesem betrieben werden.
11. Die Datenschutzerklärung auf dem neuesten Stand halten
Der Wiederverkäufer muss eine öffentlich zugängliche Datenschutzerklärung veröffentlichen und auf dem neuesten Stand halten.
12. Betreiben Sie Ihr E-Commerce-Geschäft getrennt von Ihrem stationären Einzelhandelsgeschäft
Wiederverkäufer müssen den Lagerbestand für Ihr E-Commerce-Geschäft getrennt von dem für Ihr stationäres Geschäft geplanten Lagerbestand planen und für jeden Bereich genaue Absatzzahlen vorlegen.
13. Sicherheitsmaßnahmen für E-Commerce-Websites und Schutz vor Betrug
Wiederverkäufer müssen sicherstellen, dass branchenübliche Sicherheits- und Betrugsschutzmaßnahmen für den E-Commerce vorhanden sind, darunter Zwei-Faktor-Authentifizierung, Versandbeschränkungen auf autorisierte Gebiete sowie Verfahren zur Klärung von Betrugsfällen durch Kunden.
14. Halten Sie sich an die Gesetze, befolgen Sie die Richtlinien und gehen Sie auf die Bedürfnisse der Kunden ein
Wiederverkäufer müssen sicherstellen, dass branchenübliche Sicherheits- und Betrugsschutzmaßnahmen für den E-Commerce vorhanden sind, darunter Zwei-Faktor-Authentifizierung, Versandbeschränkungen auf autorisierte Gebiete sowie Verfahren zur Klärung von Betrugsfällen durch Kunden.

